Hier tragen wir wichtige Informationen für Sie zusammen

Leistungen der Pflegekasse

Die Leistung der Pflegekasse richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Seit dem Jahr 2017 gibt es fünf Pflegegrade mit unterschiedlichen Ansprüchen in Form von Geldleistungen.

Pflegegrad 1

Bei diesem Pflegegrad haben Sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 125,- € monatlich. Diesen Betrag können Sie für Hilfen im Haushalt oder Betreuungsangebote einsetzen. Wir reinigen zum Beispiel dafür Ihre Wohnung oder fahren mit Ihnen gemeinsam zum Einkaufen oder zum Arzt. Wenn Sie mal keine Lust haben, dann gehen wir alleine auch für Sie einkaufen.

Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 erweitert sich Ihr Anspruch um das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Sie haben ausserdem Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und weiterhin steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125,- € zur Verfügung. Die grundsätzlichen Ansprüche ändern sich in den folgen Pflegegraden nicht mehr. Nur der Betrag für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen steigt an. Für den Pflegegrad 2 erhalten Sie als Pflegegeld 316,- € monatlich oder für Pflegesachleistungen erhalten Sie 689,- € monatlich. Am Ende unserer kleinen Exkursion erklären wir noch genauer, was die einzelnen Geldleistungen bedeuten.

Pflegegrad 3

Hier beträgt das Pflegegeld 545,- € und für Pflegesachleistungen können 1298,- € aufgewendet werden.

Pflegegrad 4

Hier beträgt das Pflegegeld 728,- € und für Pflegesachleistungen können 1612,- € aufgewendet werden.

Pflegegrad 5

Hier beträgt das Pflegegeld 901,- € und für Pflegesachleistungen können 1995,- € aufgewendet werden.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld wird Ihnen auf Ihr Konto ausgezahlt. Sie erhalten dieses, wenn sie von einer Privatperson zu Hause versorgt werden. Sollten Sie keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, erhalten Sie den vollen Betrag ausgezahlt.
Pflegesachleistungen beinhalten die Dienste eines Pflegedienstes. Für diesen Betrag erhalten Sie Unterstützung beim Waschen und Anziehen, bei der Zubereitung von Mahlzeiten oder anderweitigen Hilfen im Haushalt. Die Möglichkeiten sind vielfältig und werden zu Beginn und im Verlauf der Betreuung mit Ihnen besprochen.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Diese beiden Budgets stehen Ihnen nach Antrag bei der Pflegekasse jährlich zur Verfügung. Die Beträge sind mit 1612,- € identisch. Verhinderungspflege ist vornehmlich für den häuslichen Bereich gedacht und kann zum Beispiel eingesetzt werden, wenn die Sie pflegende Person verhindert ist, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt.
Kurzzeitpflege ist in erster Linie für einen Heimaufenthalt gedacht, wenn Sie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas mehr Unterstützung als zu Hause möglich ist benötigen.