Informationen

Leistungen der Krankenkasse

Die Leistungen der Krankenkasse müssen von einem Arzt verordnet werden. Dieser stellt Ihnen einen Antrag über die Verordnung häuslicher Krankenpflege aus.

Im nächsten Schritt kontaktieren Sie uns als Ihren Pflegedienst, um die verordnete Tätigkeit durchzuführen. Dies können zum Beispiel Medikamentengaben, Wundverbände, das Verabreichen von Injektionen oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen sein, um ein paar häufige Verordnungen zu nennen.

Wir kümmern uns dann um die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse.

Sollte es während des Genehmigungsverfahrens zu Problemen kommen, schaffen wir diese mit Ihnen gemeinsam aus der Welt. Können wir im Vorfeld schon Schwierigkeiten bei der Genehmigung durch die Krankenkasse absehen, suchen wir auch dann mit Ihnen nach einer Lösung oder unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren.

Die Kosten für die verordneten Maßnahmen werden dann von Ihrer Krankenkasse übernommen. Einen kleinen Anteil von zehn Prozent für die Kosten von maximal 28 Tagen pro Jahr und einmalig einen Betrag von 10,- € für die Verordnung müssen Sie als Zuzahlung leisten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, entfällt dies natürlich.

Wenn Ihnen der Arzt zum Beispiel Thrombosespritzen für zwei Wochen verordnet hat und der tägliche Einsatz des Pflegedienstes mit 10,- € vergütet wird, dann liegt Ihre Zuzahlung in diesem Fall bei 24,- €.

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