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Pflegehilfsmittel

Haben Sie einen Pflegegrad erhalten?

Wussten Sie schon, dass Ihnen monatlich 40,-€ zum Verbrauch von Pflegehilfsmitteln zustehen?

Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ werden grundsätzlich Sachmittel und Geräte, die für die häusliche Pflege benötigt werden, verstanden. Diese Dinge unterstützen den Pflegebedürftigen dabei, seine Beschwerden zu lindern, oder aber eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Von der Pflegekasse werden Ihnen pro Monat bis zu 40,-€ für Verbrauchsprodukte wie z.B. Einmalhandschuhe, Bettunterlagen oder Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Sie benötigen kein Rezept mehr, um die Kosten erstattet zu bekommen. Lediglich ein Antrag auf Kostenübernahme ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

Größere Geräte wie beispielsweise ein Pflegebett oder Lifter, werden oft leihweise überlassen. Hierfür ist ein Eigenanteil von 10%, maximal jedoch 25,-€ je Gerät zuzahlen. Auch hier Bedarf es lediglich einer Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Pflegekasse.

Gerne unterstützen wir Sie auch hier bei der Antragstellung.

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